Die Satzung des VfL Eintracht Mettingen sieht für die Abteilungen - Fußball, Handball und Badminton - eine weitgehende eigenständige Verwaltung und Finanzierung vor. Dementsprechend sind die Abteilungen im Vereinsvorstand, der den Verein leitet, stark vertreten.
Der Vereinsvorstand wird darüber hinaus durch den geschäftsführenden Vorstand, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Geschäftsführer und dem Sozialwart vervollständigt. Der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemäß 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich.