Mitgliedschaft kündigen

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Mit diesem Formlar kannst Du Deine Mitgliedschaft (oder die Deines Kindes) zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Die Kündigungsfrist ist in der Satzung unter § 3 Abs. 2 festgeschrieben:

"​Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig."
 
Kündigungsberechnung

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