Mit diesem Formlar kannst Du Deine Mitgliedschaft (oder die Deines Kindes) zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Die Kündigungsfrist ist in der Satzung unter § 3 Abs. 2 festgeschrieben:
"Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig."